Rechtsgrundlagen
Kirchgemeinden sind durch die Gemeindeverordnung des Kantons Zürich dazu verpflichtet, ihre Rechtsquellen und Erlasse auf ihrer Website zugänglich zu machen.
Kirchgemeinden sind durch die Gemeindeverordnung des Kantons Zürich dazu verpflichtet, ihre Rechtsquellen und Erlasse auf ihrer Website zugänglich zu machen.